Unsere Frühlingsoffensive für Sie
Sehr geehrte Arbeitgebende,
der Frühling ist da und wir nutzen den neuen Schwung für unsere aktuelle Kampagne. Unter dem Motto „Gelsenkirchen fördert wieder“ richten wir uns verstärkt mit vielen verschiedenen Förderangeboten und neuen Dienstleistungen an Sie als Arbeitgebende. Nutzen Sie gerade jetzt unsere finanziell attraktiven Förderprogramme.
Stellen Sie neue Beschäftigte ein! Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten – gerade auch z.B. in jetzigen Zeiten von Kurzarbeit – eine berufliche Weiterbildung!
Unser Arbeitgeberservice ist gemeinsam mit dem Team „berufliche Weiterbildung/B.box “ und dem Job Point im Rahmen dieser Kampagne ganz besonders aktiv und bietet Ihnen neue Dienstleistungen und besondere Angebote.

Freuen Sie sich z. B. auf aktuelle Infos über Podcasts und E-Mail-Rundschreiben und lassen Sie sich für eine weitergehende Beratung gewinnen. Oder – werden Sie selber aktiv und melden Sie sich bei uns unter 0209 60509 – 100.
In einer Sonderausgabe bündeln wir für Sie – übersichtlich zusammengefasst, griffbereit und bequem zum Nachschlagen - die wesentlichen derzeitigen Förderprogramme und die jeweiligen Ansprechpersonen, die Ihnen vertiefende Informationen und Beratung anbieten.
Auf sehr gutes Gelingen und nachhaltige Gewinne für alle Beteiligten!
Eingliederungszuschuss
Trotz intensiver Bemühungen finden Sie keine passende Bewerber/innen? Investieren Sie die Zeit in motivierte Bewerber, die nicht ganz den Anforderungen Ihres Stellenangebots gerecht werden und erhalten Sie im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich!
Dank des Eingliederungszuschusses erhalten Sie die Chance Ihre Vakanz schneller zu besetzen. Die Minderleistung kann dabei je nach Ausprägung mit bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monate ausgeglichen werden.

Teilhabechancengesetz
Deine Stadt. Dein Unternehmen. Dein Plus. Werden sie mithilfe des Teilhabechancengesetzes zum engagierten Chancen-Geber und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten. Ermöglichen Sie Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen und entlasten Sie durch die Neueinstellung Ihr Fachpersonal. Sie erhalten eine finanzielle Förderung von bis zu 100 % - und das ohne Nachbeschäftigungspflicht!

Qualifizierungschancengesetz
Fördern Sie das Potenzial Ihrer (neuen) Mitarbeitenden zu Tage! Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die Förderung und Weiterbildung Ihres neuen Personals, aber auch Ihr Bestandspersonal kann von diesem Instrument profitieren!
Nutzen Sie gemeinsam mit uns die Möglichkeiten der Beschäftigtenförderung!