Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzungen für SGB II
Bürgergeld können alle Personen bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten Regelbedarfen festgelegt.