Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzungen für SGB II
Grundsicherungsgeld können alle Personen bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Grundsicherungsgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten Regelbedarfen festgelegt.