Existenzgründung
Mit einer konkreten Geschäftsidee können Sie in der Existenzgründung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen einen tragfähigen Weg aus dem Grundsicherungsgeld-Bezug finden.
Im Rahmen der Integrationswegplanung kann auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die geplante Selbstständigkeit eine realistische und tragfähige Perspektive für Ihre berufliche Integration bietet.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist, sodass die Selbstständigkeit den Leistungsbezug für Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft innerhalb eines angemessenen Zeitraums verringern oder beenden kann.
Das Jobcenter Gelsenkirchen prüft gemeinsam mit Ihnen die grundsätzlichen Voraussetzungen und bespricht das weitere Vorgehen. Bei Bedarf können für die fachliche Einschätzung der Geschäftsidee auch geeignete Beratungsstellen oder Netzwerkpartner einbezogen werden.
Bitte beachten Sie: Mögliche Förderleistungen müssen vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit geprüft werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht automatisch. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Gelsenkirchen.
Sie können telefonisch einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson vereinbaren:
Weitere Infos zur Existenzgründung finden Sie unter folgenden Links:
Stadt Gelsenkirchen - Wirtschaftsförderung
Bundesministerium für Wirtschaft & Energie