Mein Ticket

Die Berechtigungskarte macht's möglich

In Gelsenkirchen gibt es das Mein Ticket

Zu einem kleinen Preis kann eine persönliche Fahrkarte erworben werden. Für beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich. Weitere Informationen zu den Ticketmerkmalen finden Sie hier:

www.bogestra.de

Für den Erwerb des Mein Tickets ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Diese Berechtigungskarte erhalten Sie als Empfängerin bzw. Empfänger entsprechender Leistungen (siehe Liste Leistungen).

Wenn Sie Bürgergeld beim Jobcenter beziehen, können Sie die Berechtigungskarten anfordern. Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

zum Formular
Abbildung Ticket

Leistungen

  • Bürgergeld oder Sozialgeld nach SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgetz
  • Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
  • Wohngeld

Antragsformular

Hier können Sie die Berechtigungskarte beantragen

Wenn Sie Bürgergeld beim Jobcenter beziehen, können Sie eine Berechtigungskarte anfordern. Die Berechtigungskarte erhalten Sie bequem über unser Online-Formular, Ihre persönliche Vorsprache oder telefonisch.

Antrag über das Online-Formular
Bitte füllen Sie den Online-Antrag Mein Ticket aus und drücken dann den Button "Antrag senden".

Antrag über Persönliche Vorsprache
Nutzen Sie dazu eine der Eingangszonen des Jobcenters, um Ihren Wunsch nach einer Berechtigungskarte für das Mein Ticket mitzuteilen.

Antrag über telefonische Anfrage
Ihre telefonische Antragstellung richten Sie bitte an unser Servicecenter. Ihr Antrag wird in allen Fällen umgehend bearbeitet, die Berechtigungskarte wird Ihnen zugeschickt.

+49 209 605090 Service-Center

Antragsformular:

Mein Ticket

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Hinweis

Wir sind bemüht, personenbezogene Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen/Dokumenten/Unterlagen den Post- oder Faxweg empfehlen.

SozialTicket

VRR – Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Mit Ihrer Berechtigungskarte können Sie Wertmarken in den Verkaufsstellen beim VRR erwerben.

Durch die verschiedenen Varianten des SozialTickets im VRR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort oder in den Städten ihres Kreises mobil.

Nutzen Sie für Ihre täglichen Erledigungen rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich.

www.vrr.de
Abbildung Ticket

Bitte beachten

Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarten durch das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen. Sie können diese telefonisch bei Ihren Betreuungsstellen anfordern, persönlich abholen oder den elektronischen Antrag im Internet nutzen.