Wir sind für Sie da!

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir sind über folgende Wege für Sie erreichbar:

Kontaktformular auf dieser Homepage

Persönlich: an folgenden Standorten

Postweg: Ahstraße 22, 45879 Gelsenkirchen / unsere Hausbriefkästen

 

Neuanträge werfen Sie bitte in unsere Hausbriefkästen oder schicken uns diese über unsere Webseite (Jobcenter.digital) zu.   

Sie haben eine Frage? 0 20 9 - 60 50 9-0  oder 0 20 9 - 60 50 9-123

Mein Ticket

Die Berechtigungskarte macht's möglich

In Gelsenkirchen gibt es das Mein Ticket

Zum Preis von monatlich 41,20 € kann eine persönliche Fahrkarte erworben werden. Die Fahrkarte ist im Stadtgebiet Gelsenkirchen (Preisstufe A) ganztägig gültig, ab 19.00 Uhr und an Wochenenden können bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.

Für den Erwerb des Mein Tickets ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Diese Berechtigungskarte erhalten Sie als Empfängerin bzw. Empfänger entsprechender Leistungen (siehe Liste Leistungen).

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beim IAG beziehen, können Sie die Berechtigungskarten anfordern. Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Leistungen

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgetz
  • Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
  • Wohngeld

Berechtigungskarte beantragen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beim IAG beziehen, können Sie eine Berechtigungskarte anfordern. Die Berechtigungskarte erhalten Sie bequem über unser Online-Formular, Ihre persönliche Vorsprache oder telefonisch.

Antrag über das Online-Formular
Bitte füllen Sie den Online-Antrag Mein Ticket aus und drücken dann den Button "Antrag senden".

Antrag über Persönliche Vorsprache
Nutzen Sie dazu eine der Eingangszonen des IAG, um Ihren Wunsch nach einer Berechtigungskarte für das Mein Ticket mitzuteilen.

Antrag über telefonische Anfrage
Ihre telefonische Antragstellung richten Sie bitte an unser IAG Servicecenter. Ihr Antrag wird in allen Fällen umgehend bearbeitet, die Berechtigungskarte wird Ihnen zugeschickt.

Mein Ticket

Bitte rechnen Sie 9 plus 3.

Bei den mit * gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtangaben.

Hinweis:
Wir sind bemüht, personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen/Dokumenten/Unterlagen den Post- oder Faxweg empfehlen.

Das VRR Mein Ticket

Mit Ihrer Berechtigungskarte können Sie dann Wertmarken in den Verkaufsstellen beim VRR erwerben, zum Beispiel im:

Kundencenter Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB)
45879 Gelsenkirchen
Mo. - Fr.: 07:00 - 18:30 Uhr
Samstag: 07:00 - 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie:
Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarten durch das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen. Sie können diese telefonisch bei Ihren Betreuungsstellen anfordern, sie persönlich abholen oder im Internet den elektronischen Antrag nutzen.

© Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter