Antragstellung
Neuantrag
Maßgebend für Ihren eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück (wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, können Sie trotz Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten).
Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Ihren Antrag können Sie bequem über jobcenter.digital stellen.
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Weiterbewilligung
Erfüllen Sie weiterhin die Voraussetzungen, um Bürgergeld zu erhalten, nutzen Sie die Jobcenter App und stellen Sie dort Ihren Antrag.