Informationen zur neuen Grundsicherung
Vom Bürgergeld zur Grundsicherung: Das ändert sich ab 1. Juli 2026
Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Neuer Name
Das bisherige Bürgergeld heißt künftig Grundsicherungsgeld. Für die meisten Leistungsberechtigten ändert sich dadurch zunächst nichts: Die Höhe der Geldleistung bleibt unverändert.
Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme
Die Aufnahme einer Beschäftigung steht weiterhin im Mittelpunkt. Wir beraten Sie individuell, unterstützen Sie bei der Jobsuche und begleiten Sie auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gelten teilweise neue gesetzliche Regelungen. Sollten diese Änderungen Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug haben, informieren wir Sie rechtzeitig.
Mitwirkung und Zusammenarbeit
Wenn Sie aktiv an Ihrer beruflichen Integration mitwirken, Termine wahrnehmen und mit Ihrem Jobcenter zusammenarbeiten, ändert sich für Sie nichts.
Das neue Gesetz sieht jedoch strengere Konsequenzen vor, wenn vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden, der Kontakt zum Jobcenter abgebrochen wird oder eine zumutbare Arbeitsaufnahme beziehungsweise Mitwirkung ohne wichtigen Grund verweigert wird.
Kontakt mit Ihrem Jobcenter
Nutzen Sie für den Kontakt mit uns möglichst unsere digitalen Angebote. Das ist z.B. über die Jobcenter-App möglich. Alle Informationen hierzu finden Sie in unseren Online-Services.
Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten stets aktuell und informieren Sie uns zeitnah über Änderungen, beispielsweise bei Ihrer Anschrift oder Telefonnummer.
Fragen?
Wir unterstützen Sie gern. Wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Änderungen oder zu Ihrem persönlichen Leistungsbezug haben, sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet: