Erklärung zur Barrierefreiheit

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Warum diese Erklärung wichtig ist:
Alle öffentlichen Stellen müssen ihre Internetseiten und Apps so gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können. Dazu gibt es ein Gesetz: Das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (kurz: BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (kurz: BITV NRW).

Für wen gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.jobcenter-gelsenkirchen.de.
Das Jobcenter Gelsenkirchen möchte, dass alle Menschen die Internetseite gut nutzen können.

Wie barrierefrei ist die Seite?
Die Internetseite ist größtenteils barrierefrei.

Welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei?
Manche PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.

Wann wurde diese Erklärung erstellt?
Die Erklärung wurde am 15. Januar 2025 erstellt.
Eine Firma (Venne Media GmbH) hat die Barrierefreiheit der Internetseite im Dezember 2024 geprüft.

Haben Sie Probleme mit der Barrierefreiheit?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, sagen Sie uns Bescheid!
So können Sie uns erreichen:

Wer hilft bei Fragen zur Barrierefreiheit?
Unsere Ansprechpartnerin ist:
Yasmina Busch

Was können Sie tun, wenn wir nicht helfen?
Wenn wir Ihre Frage nicht beantworten oder Sie unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle für Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle hilft bei Problemen und sucht eine Lösung.

So erreichen Sie die Ombudsstelle:


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