Finanzielle Ressourcen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025

Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget

Dem Jobcenter Gelsenkirchen steht jährlich ein zugewiesener Betrag als Gesamtbudget für die Aufgabenerledigung zur Verfügung.

Daraus sind sowohl die Personalausgaben, sämtliche sächlichen Aufwendungen (inklusive eingekaufter Dienstleistungen) und die Eingliederungsleistungen zu erbringen. Nicht enthalten sind in diesem Budget die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Kosten der Unterkunft, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie ergänzend in Anspruch genommene Förderprogramme des Bundes (ggf. aus dem Europäischen Sozialfons).

Auf dieser Grundlage sowie auf der Basis der zu erwartenden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, der Bewertung der eigenen Ressourcen und der Erwartungen an die Ziele können die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme auf lokaler Ebene erstellt und vereinbart werden.

Zur Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen uns rund XX,X Mio. € zur Verfügung

Person am Laptop zeigt mit Stift auf ein virtuelles Diagramm

Das Jobcenter Gelsenkirchen investiert den Großteil des ihm zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudgets (knapp 66 Prozent) in integrationsorientierte Maßnahmen. Hier stehen insbesondere die Förderung der beruflichen Weiterbildung (im Fokus  abschlussorientierte Eintritte), die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie die Maßnahmen der freien Förderung im Vordergrund.

Für „beschäftigungsschaffende Maßnahmen“ werden ca. 32 Prozent des Eingliederungsbudgets eingesetzt. Hier steht das  Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) im Fokus.

Für die den Verwaltungskosten zugeordneten Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben des Jobcenters Gelsenkirchen werden für das Jahr 2024 voraussichtlich 54,5 Mio. Euro eingesetzt.