Bildung und Teilhabe

Chancen für Kinder und Jugendliche

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind  Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Welche Leistungen gibt es?

Ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Kita Stadt Gelsenkirchen
Ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Schule Stadt Gelsenkirchen
Schulbedarf Jobcenter Gelsenkirchen
Lernförderung (Nachhilfe) Stadt Gelsenkirchen
Kostenübernahme des Mittagessens (Kita/Schule) Stadt Gelsenkirchen
Kostenübernahme des Eigenanteils des ermäßigten Schokotickets (Schülerbeförderungskosten) Stadt Gelsenkirchen
Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben Stadt Gelsenkirchen

Bitte beachten Sie:

Die Auszahlung des Schulbedarfspaketes für Bürgergeld-Berechtigte erfolgt weiterhin im Rahmen der Auszahlung der Regelleistungen durch das Jobcenter Gelsenkirchen. Die Auszahlung des Schulbedarfspaketes erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Bildungspaket und Anträge zum downloaden finden Sie hier:

Die Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket in weiteren Sprachen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/broschuerenservice

Kontakt - so erreichen Sie uns

Kundenbüros

Referat Kinder, Jugend und Familien
Kurt-Schumacher-Straße 4
45881 Gelsenkirchen

Für Berufstätige und Maßnahme-Teilnehmende ist selbstverständlich ein individueller Termin außerhalb dieser Zeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per Mail.

Öffnungszeiten

Montag:
08:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag:
08:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch:
Geschlossen

Donnerstag:
08:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr

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