Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen – das Jobcenter (IAG)
Kundenzufriedenheit ist uns ein ganz wichtiges Anliegen - unsere guten Bewertungsergebnisse bestätigen dieses Ziel, an Verbesserungen unseres Services arbeiten wir ständig.
Das Servicecenter des Integrationscenter des IAG steht Ihnen für alle Fragen telefonisch zur Verfügung und ist immer bemüht, Ihnen sofort Auskünfte zu geben.
Viele Fragen an das IAG können daher bereits telefonisch über unser Servicecenter abschließend geklärt werden. Damit sparen Sie sich unnötige Wege und kommen trotzdem schnell an Ihre notwendigen Informationen oder Unterlagen.

Geschäftsbereiche
- Der Bereich „Beratung und Vermittlung“ gliedert sich in Fachbereiche für Leistungsempfänger/innen über 25 Jahren und unter 25 Jahren. Für komplexe Aufgaben gibt es ein Fallmanagement, ein Reha-Team betreut behinderte Menschen. Der IAG-Arbeitgeberservice ist für den Kontakt zu den lokalen Arbeitgebern zuständig, ein Team für Fort- und Weiterbildung konzentriert sich auf die berufliche Qualifizierung von Leistungsempfängern. Weitere fachspezifische Teams sorgen für die Umsetzung der Ziele des IAG.
- Der Bereich „Geldleistungen“ stellt die wirtschaftlichen Grundsicherung von Leistungsempfängern sicher. Bedarfsabhängig wird bei Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen Arbeitslosengeld II gezahlt, auch Beiträge zur Sozialversicherung, Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung, Wohnungserstausstattungen sowie Teilleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Daneben gibt es Sonderteams für Unterhalt, Ermittlung und Erstattung, Widersprüche und Klagen.
- Das Servicecenter nimmt täglich eine hohe Anzahl von Anrufen entgegen und bearbeitet Anliegen der Leistungsempfänger.
- Die Empfangsbereiche (Eingangszonen) in den Standorten des IAG sind die erste Anlaufstelle für eine persönliche Vorsprache der Leistungsempfänger. Was nicht sofort bearbeitet werden kann, wird in die Fachbereiche weitergeleitet.
- Der Verwaltungsbereich erfüllt zahlreiche administrative interne Aufgaben.
- Das IAG hat einen eigenen Personalrat, eine Gleichstellungsbeauftragte, eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, einen Sicherheitsbeauftragten sowie einen Datenschutzbeauftragten.