Service-Center

Wussten Sie schon ...?

Kundenzufriedenheit ist uns ein ganz wichtiges Anliegen - unsere guten Bewertungsergebnisse bestätigen dieses Ziel, an Verbesserungen unseres Services arbeiten wir ständig.

Das Servicecenter des Jobcenters Gelsenkirchen steht Ihnen für alle telefonischen Fragen zur Verfügung und ist immer bemüht, Ihnen sofort Auskünfte zu geben.

Viele Fragen an das Jobcenter können bereits telefonisch über unser Servicecenter abschließend geklärt werden. Damit sparen Sie sich unnötige Wege und kommen trotzdem schnell an Ihre notwendigen Informationen oder Unterlagen.

Service-Center

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicecenter des Jobcenters bearbeiten zum Beispiel folgende Anliegen telefonisch und ersparen Ihnen so den persönlichen Besuch in den Jobcenter-Standorten.

Wenn Ihre Fragen über das Servicecenter nicht abschließend geklärt werden können, werden diese an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann zeitnah eine Rückmeldung.

  • Sie möchten einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler/in/Fallmanager/in vereinbaren?
  • Sie brauchen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes?
  • Sie benötigen Zweitschriften Ihres Bewilligungsbescheides oder sonstiger Dokumente?
  • Zum korrekten Ausfüllen Ihres Antrags fehlen Ihnen noch Anlagen?
  • Sie benötigen Informationen zum Thema Umzug und „Angemessene Miete“?
  • Benötigen Sie allgemeine Auskünfte zu Leistungsfragen rund um das Bürgergeld oder zu vermittlungsrelevanten Fragen?
  • Haben Sie Spezielle Fragen zum Bewilligungsbescheid oder allgemeine Fragen rund um den Leistungsbezug?

Kontakt-Möglichkeiten

Telefon Servicecenter

+49 (0) 209 / 60 509-0

(kostenfrei, wenn Sie über eine Festnetz-Flatrate verfügen)

Bitte nennen Sie bei allen Anfragen (falls bereits vorhanden) Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer).
So können wir Ihnen gezielt und schnell weiterhelfen.

Service-Zeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr

E-Mail

Schreiben Sie uns an
jobcenter-gelsenkirchen@jobcenter-ge.de
oder nutzen Sie alternativ unser Kontaktformular.

Ein Widerspruch kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift beim Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter erhoben werden. Beachten Sie bitte, dass ein Widerspruch per E-Mail nur dann formwirksam und zulässig ist, wenn der Widerspruch mit einer qualifizieren elektronischen Signatur versehen ist.

Das Einlegen von Widersprüchen über das Kontaktformular oder herkömmliche E-Mails ist nicht rechtswirksam.

Fax & Post

Für Ihre Faxanfragen steht Ihnen folgender Anschluss zur Verfügung:
+49 (0)209/60509-129

Postanschrift:
Jobcenter Gelsenkirchen
Ahstraße 22
45879 Gelsenkirchen

Wenden Sie sich bei schriftlichen Anliegen über den Postweg bitte immer an den für Sie zuständigen Standort.

© Jobcenter Gelsenkirchen