Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 beginnen. Stellen Sie weiterhin den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II online oder reichen Sie Ihre Unterlagen ein.
Die neue Broschüre der Jugendberufsagentur (JBA) mit vielen aktuellen Tipps und Informationen ist da. Fragen Sie in der JBA oder im Jobcenter danach oder lesen Sie die Broschüre einfach online.