Öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖGB)

Instrumente der ÖGB

Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung dienen der (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten Personen und bilden damit eine Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt überall dort, wo ein unmittelbarer Übergang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich ist. Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung sind:

  • Arbeitsgelegenheiten (Aktiv-Jobs)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt

Ansprechpartner ist die Koordinierungsstelle ÖGB:

Aktiv-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)

Eine Arbeitsgelegenheit (§16d SGB II/AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und -bezieher, in der zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten durchgeführt werden.

AGHs sind immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten. Bei Aktiv-Jobs erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Tätigkeiten mehren das Gemeinwohl der Gelsenkirchener Bürger, zum Beispiel über die Unterstützung ehrenamtlicher Vereine und Strukturen durch den zusätzlichen Einsatz von Aktiv-Jobbern. Während der Teilnahme erhalten die Aktiv-Jobber einen Zuschuss zum Bürgergeld als Aufwandsentschädigung (inkl. Abdeckung Fahrkosten) von bis zu 2,00 € pro Stunde.

Die Kranken- und Pflegeversicherung des Teilnehmers ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Beschäftigungsträger sicherzustellen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Förderung von Beschäftigungsverhältnissen

Mit dieser Förderung sollen Menschen ab dem 25. Lebensjahr, die besonders lange Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beziehen, eine neue und langfristige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Nach § 16i SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts für bis zu fünf Jahre.

Vorteile

  • hoher finanzieller Ausgleich für die Einarbeitung und Eingliederung in das Unternehmen
  • nachhaltige Personalgewinnung aufgrund der langen Förderdauer
  • Entlastung eigener Fachkräfte von „Hilfstätigkeiten“
  • Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in bislang vernachlässigten Arbeitsbereichen
  • die Tätigkeiten müssen nicht zusätzlich und nicht im öffentlichen Interesse sein

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