Kampagne Qualifizierungschancen-Gesetz

Gelsenkirchen fördert wieder

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die berufliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ausgebaut. Neu ist, dass Sie als Arbeitgeber neben den Weiterbildungskosten für alle förderfähigen Qualifikationen auch Zuschüsse zum fortgezahlten Arbeitsentgelt erhalten können.

Wer wird gefördert?

  • Geringqualifizierte Beschäftigte (kein Berufsabschluss bzw. ohne verwertbaren Abschluss), die eine Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses aufnehmen:
    • Vorbereitung auf Externenprüfung
    • Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung
    • Umschulung
  • Sonstige Beschäftigte, d.h. alle Beschäftigte (auch Geringqualifizierte), die nicht an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen.

Förder-Bedingungen

Informationen finden Sie im gleichnamigen Flyer „Gelsenkirchen fördert wieder“

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann profitieren Sie von den attraktiven Förderbedingungen. Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen bei Ihren Fragen zur finanziellen Unterstützung der Förderung der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten unter der Rufnummer 0209 60 509-100 oder persönlich bei einem Betriebsbesuch zur Verfügung.

Voraussetzungen

Dieses Angebot gilt nur für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Gelsenkirchen.
Es handelt sich nicht um ein Fortbildungsziel, das nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister, Techniker, Fachwirt) förderfähig ist.

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